
Aktuelles
07.12.2009 - 16:52 Uhr
Beschwerde gegen Beschluss der Tarifunfähigkeit CGZP gescheitert
Beschwerde zurückgewiesen
12.10.2009 - 09:16 Uhr
Zeitarbeit vor rosiger Zukunft
Zahl der Zeitarbeiter wächst wieder
24.07.2009 - 12:01 Uhr
Siemens für Equal-Pay bei Zeitarbeitern
Entlohnung der Zeitarbeiter soll sich am jeweils aktuellen Metalltarifvertrag orientieren
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Bewertungskriterien für Zeitarbeitsfirmen
- Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
- Klare Preisstruktur
- Umfangreiche Referenzen
- Mitarbeiterbetreuung
- Tarifvertrag
- Mitglied in einem Zeitarbeitsverband
- ISO Zertifizierung
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt für die gewerbsmäßige Überlassung eine Erlaubnis, die es von der jeweiligen Regionaldirektion des Landesarbeitsamtes erhält. Lassen Sie sich als Entleiher unbedingt eine Kopie der Erlaubnis für Ihre Unterlagen zusenden. Mitunter finden Sie eine Kopie der Erlaubnis bereits hier bei staffOffice unter dem jeweiligen Firmennamen. Bei fehlender Erlaubnis kann dies weitreichende Haftungsfragen, selbst für Sie als Entleiher, bedeuten. Denn fehlt die Erlaubnis, sind die Verträge zwischen dem Verleiher und Entleiher unwirksam und zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer entsteht mitunter ein Arbeitsverhältnis, wodurch auch weitreichende sozialversichungsrelevante Probleme entstehen.
Klare Preisstruktur
Prinzipiell sind die Preise zwischen Verleiher und Entleiher frei vereinbar und Bestandteil des Vertrages. Lesen Sie sich die Allgemeine Geschäftsbedingung Ihres Personaldienstleisters genau durch. Hier machen viele Personaldienstleister grundsätzliche Aussagen über eventuell zu zahlende Nacht- und Feiertagszuschläge. Desweiteren sind hier mitunter die Konditionen für eine spätere eventuelle Übernahme des Zeitarbeiters in Ihre Firma festgelegt. Gute Personaldienstleister scheuen sich nicht selbst in ihrem Angebot bereits auf eventuelle Zusatzkosten zu verweisen.
Umfangreiche Referenzen
Sie haben über staffOffice auch die Möglichkeit direkt auf die Website des Zeitarbeitsunternehmens zu gelangen. Dort finden Sie zumeist eine Liste der Referenzen. Je nach Ihrem Anspruch können Sie sich hier ein Bild von bereits erfolgreichen Zusammenarbeiten machen.
Mitarbeiterbetreuung
Scheuen Sie sich nicht bei der Auswahl Ihres Personaldienstleisters nach dessen Engagement bezüglich Mitarbeitervorbildung und –betreuung zu fragen. Für Zeitarbeiter gilt genau das gleiche wie für jeden normalen Arbeitnehmer (-in), er bzw. sie bedarf regelmäßiger Schulung, um das berufsrelevante Wissen zu festigen und zu vertiefen. Vielleicht ist es für Zeitarbeiter noch wichtiger auf dem aktuellen Stand zu bleiben, da die Einsatzbetriebe wechseln und in jedem eine andere Situation und Anspruch vorherrscht.
Tarifvertrag
Ist ein Personaldienstleister einem Tarifvertrag der Zeitarbeit angeschlossen, erspart das dem Entleiher die Bezahlung der eigenen Mitarbeiter offen zu legen. Warum offenlegen? Unter dem Schlagwort „equal pay“ verbirgt sich, dass kein Zeitarbeiter finanziell schlechter gestellt werden darf, als sein Pendant beim Entleiher. Das heißt, dass ein Koch beim Personaldienstleister genau so viel verdient wie bei dem entleihenden Catering-Unternehmen. Damit dies der Fall ist, müsste der Verleiher eine entsprechende Anfrage an den Entleiher stellen, ES SEI DENN… der Personaldienstleister (Verleiher) ist einem gültigen Tarifvertrag angeschlossen. Dann entfällt diese verwaltungstechnisch umständliche Regelung.
Mitglied in einem Zeirtarbeitsverband
Deutschlandweit gibt es 3 Arbeitgeber-Zeitarbeitsverbände. Die Unternehmen, die sich einem solchen Verband anschließen, wollen die Entwicklung der Branche positiv bestimmen und weiter vorantreiben. Eine Mitgliedschaft birgt aber noch weitere Vorteile für die Personaldienstleister. Durch die Arbeit eines Verbandes kann an Änderungen politischer oder sozialer Natur aktiv mitgewirkt werden. Von der nachhaltigen Wirkung einer Mitgliedschaft in einem Zeitarbeitsverband kann ausgegangen werden.
ISO Zertifizierung
Die wohl gebräuchlichste Zertifizierung in der Personaldienstleisterbranche ist die EN ISO 9001. Aber was steht hinter ISO 9001?
Prinzipiell ist die ISO 9001 eine Norm, welche sich mit dem Qualitätsmanagement der Unternehmen auseinandersetzt. In der Personaldienstleisterbranche bedeutet das weniger die Beurteilung der Mitarbeiterqualitäten sondern viel mehr die Beurteilung der Abwicklungsstrukturen. Die Grundsätze der ISO 9001 beinhalten die Kundenorientierung, Verantwortlichkeiten der Führung, Einbeziehung der beteiligten Personen, prozessorientierter Ansatz, systemorientierter Managementansatz, kontinuierliche Verbesserung, sachbezogener Entscheidungsfindungsansatz und Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen.
Hat ein Personaldienstleister keine EN ISO 9001 Zertifizierung, bedeutet das nicht unbedingt, dass hier kein Qualitätsmanagement betrieben wird, denn die Zertifizierung geschieht nur auf Selbstbetreiben der Dienstleistungsunternehmen.
