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Arbeiten in der Zeitarbeit

Nach dem bekannten Motto „Nichts ist haltbarer als ein Vorurteil“ gibt es eine gewisse Voreingenommenheit gegenüber der Zeitarbeit. Dieses schlechte Image hat sich aus den Anfängen der Zeitarbeit, die nun über dreißig Jahre her sind, hartnäckig gehalten. Es resultiert hauptsächlich aus der Annahme einer diskriminierenden Lohnpolitik und daraus, ein Angestellter „zweiter Klasse“ zu sein.

Gesetze, wie beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, und gewerkschaftliche Aktivitäten, auch bei der Zeitarbeit tarifliche Rahmenbedingungen zu schaffen, führten zur Überwindung etwaiger Benachteiligungen. Es fällt mitunter manchem Arbeitnehmer schwer, sich als, wie er es sieht, Fremdmitarbeiter im jeweiligen Unternehmen zu integrieren.

Nicht zuletzt haben aber völlig veränderte Arbeitsmarktbedingungen und gesetzliche Regelungen des Staates die Zeitarbeit sozusagen salonfähig gemacht. Immer häufiger sehen Arbeitssuchende in der Zeitarbeit eine Chance, einerseits notwendige Berufserfahrungen zu sammeln und andererseits die Zeitarbeitsfirma als Sprungbrett zum „festen Job“ zu begreifen. Ein wenig übersehen wird dabei, dass es sich bei der Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma genauso um einen festen Job handelt.

Die Zeitarbeitsfirma hat Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitgeber und genauso haben Arbeitnehmer Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber, in diesem Fall der Zeitarbeitsfirma. Einziger Unterschied für den Arbeitnehmer ist, dass er einerseits einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma hat, dennoch den Anforderungen der Einsatzfirma unterliegt. Das ist jedoch eine Formalie, die auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dem Arbeitnehmer keine Nachteile bringt. Natürlich ist es mit der Zeitarbeit genauso wie in jedem anderen Job, dass es seriöse Zeitarbeitsfirmen, aber auch schwarze Schafe in der Branche gibt.

In diesem Zusammenhang jedoch liegt es an jedem Einzelnen, sich nicht mit den schwarzen Schafen einzulassen. Auf gut deutsch heißt das, dass es kein Arbeitssuchender hinnehmen sollte, dass grundlegende Rechte, allen voran das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, auf dem alle weiteren arbeitsrechtlichen Regelungen beruhen, verletzt werden. Wenn die Aussicht auf einen Arbeitsplatz vor alle Bedenken gestellt wird, kann es leicht zu Erkrankungen und Unglücklich-sein kommen. Damit ist allerdings niemandem geholfen.

Die Grundlage der Zeitarbeit ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Werden Gesetze, wie beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder eben das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von der Zeitarbeitsfirma nicht eingehalten, sind das immer subjektive Fehler einzelner. Aus dieser Tatsache heraus jedoch eine ganze Branche zu verunglimpfen, wäre vor allem in Zeiten der Wirtschaftskrise fatal.

Aspekte der Lohnpolitik haben sich ohnehin bereits vor der Wirtschaftskrise relativiert. Denn vor allem das Auslagern ganzer Abteilungen, wie es große Wirtschaftsunternehmen vor einigen Jahren begannen, hat bedeutende negative Einschnitte in die Entlohnung mit sich gebracht. In diesem Zusammenhang hat das Outsourcing sicherlich einen äußerst bitteren Beigeschmack. Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden nicht verletzt, denn die schlechtere Bezahlung in den ausgelagerten Bereichen betrifft schließlich alle Arbeitnehmer gleichermaßen. Die Zeitarbeit hat diese Entwicklungen allerdings nicht zu verantworten.

Arbeitssuchende können, wenn nur ein paar Dinge beachtet werden, in der Zeitarbeit eine Möglichkeit der Festanstellung sehen. Folgende Regelungen spielen für die Beurteilung der Zeitarbeit eine wichtige Rolle:

  • Gibt es soziale Absicherungssysteme bei der Zeitarbeitsfirma?
  • Wie viel Urlaubstage pro Jahr gewährt die Zeitarbeitsfirma?
  • Wie hoch ist der Stundenlohn in der Zeitarbeitsfirma?
  • Wie sind Überstunden in der Zeitarbeitsfirma geregelt?
  • Welche Kündigungsfristen gelten in der Zeitarbeitsfirma?
  • Welche Regelungen gibt es, wenn eine zeitliche Befristung in der vorgesehenen Einsatzfirma abgelaufen ist?
  • Muss jeder Job angenommen werden oder gibt es festgelegte Kriterien?
  • Welchen Anfahrtsweg muss man in Kauf nehmen?
  • Wird ein Arbeitszeugnis erstellt?

Eine seriöse Zeitarbeitsfirma hat keine Scheu vor der Behandlung dieser Fragen. Im Gegenteil, viele Zeitarbeitsfirmen gehen auf die hier genannten Bereiche von sich aus ein, wenn sie in dieser Hinsicht nichts zu verbergen haben.

Zeitarbeit als Krisenmanager unter Beachtung vom AGG bringt Vorteile für den Arbeitnehmer und für die Einsatzfirma. Das betrifft in erster Linie natürlich die Lohnpolitik der Einsatzfirma, aber auch Fragen der Weiterbeschäftigung, wenn der Bedarf an Arbeitskräften bei der Einsatzfirma geringer wird. Ein Zeitarbeitsunternehmen schafft es, Durststrecken anders zu bewältigen – niemand kann sich in Krisenzeiten davon freisprechen, dass eine Berg- und Talfahrt stattfindet.

Vorteile, gerade in Krisenzeiten, bringt die Zeitarbeit allen Beteiligten: Die Einsatzfirma braucht keinem Angestellten zu kündigen, die Zeitarbeitsfirma wird sicherlich einen Engpass in einem anderen Unternehmen beseitigen können und die Arbeitnehmer/innen verlieren nicht ihren Job, sondern finden eine (vorübergehend) andere Herausforderung. Das AGG wird in dieser Situation nicht tangiert; es gehen drei Gewinner aus der Krise hervor.